AGB

AGBs

Kfz-Reparaturbedingungen

Stand: 01/2022

I. Auftragserteilung

  1. Im Auftragsschein sind Leistungen und Fertigstellungstermin zu benennen.
  2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift.
  3. Der Auftrag erlaubt Unteraufträge und Probefahrten.
  4. Rechteübertragungen bedürfen der Zustimmung.

II. Preisangaben und Kostenvoranschlag

  1. Preise können im Auftragsschein vermerkt oder auf Kataloge verwiesen werden.
  2. Verbindliche Preise erfordern einen schriftlichen Kostenvoranschlag.
  3. Umsatzsteuer muss angegeben werden.

III. Fertigstellung

  1. Verbindliche Termine sind einzuhalten, Änderungen müssen kommuniziert werden.
  2. Bei Verzug: Ersatzfahrzeug oder Kostenerstattung.
  3. Haftungsausschlüsse gelten nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Gesundheitsschäden.
  4. Keine Haftung bei höherer Gewalt, aber Informationspflicht.

IV. Abnahme

  1. Abnahme erfolgt im Betrieb, sofern nicht anders vereinbart.
  2. Abholungspflicht innerhalb einer Woche, sonst gesetzliche Rechte.
  3. Bei Verzug: Aufbewahrungsgebühr möglich.

V. Berechnung des Auftrags

  1. Rechnung muss Leistungen und Teile getrennt ausweisen.
  2. Verweis auf Kostenvoranschlag bei Ausführung nach diesem.
  3. Tauschpreis setzt gleichwertiges Altteil voraus.
  4. Umsatzsteuer trägt der Auftraggeber.
  5. Rechnungsberichtigung oder Beanstandung innerhalb 6 Wochen.

VI. Zahlung

  1. Zahlung bei Abnahme oder innerhalb einer Woche.
  2. Aufrechnung nur bei unbestrittenen oder titulierten Forderungen.

Vorauszahlung kann verlangt werden.

VII. Erweitertes Pfandrecht

Pfandrecht gilt für aktuelle und frühere Forderungen, sofern Zusammenhang besteht.

VIII. Haftung für Sachmängel

  1. Verjährung in einem Jahr ab Abnahme.
  2. Bei Unternehmern: Verjährung ab Ablieferung.
  3. Keine Verkürzung bei grober Fahrlässigkeit oder Gesundheitsschäden.
  4. Haftung bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt.
  5. Garantie, Arglist und Produkthaftung bleiben unberührt.
  6. Mängelbeseitigung: Vorgehen bei Anzeige und Fremdreparatur.

IX. Haftung für sonstige Schäden

  1. Keine Haftung für nicht verwahrte Wertsachen.
  2. Sonstige Ansprüche verjähren regulär.
  3. Regelungen aus Abschnitt VIII gelten entsprechend.

X. Eigentumsvorbehalt

Eigentum an Teilen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung beim Auftragnehmer.

XI. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers bei Kaufleuten und bestimmten Fällen.

XII. Außergerichtliche Streitbeilegung

Kfz-Schiedsstellen

  1. Anrufung bei Streitigkeiten möglich, wenn Innungsmitglied.
  2. Rechtsweg bleibt offen.
  3. Verjährung gehemmt während Verfahren.
  4. Verfahren nach Geschäftsordnung der Schiedsstelle.
  5. Keine Anrufung bei bereits beschrittenem Rechtsweg.
  6. Keine Kosten für Schiedsstellenverfahren.

Hinweis gemäß § 36 VSBG

Keine Teilnahme an Verbraucherschlichtung durch den Auftragnehmer.